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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teambuilding Firmenevents
Mariya Bräuer
am Großen Wannsee 60
14109 Berlin
Mobil.: 0151-26106093
E-Mail: info@teambuilding-firmenevents.de
Internet: www.teambuilding-firmenevents.de

  • 1 Allgemein

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vereinbarungen und Verkäufe, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind.

Teambuilding Firmenevents behält sich das Recht vor, die AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten die auf der Teambuilding Firmenevents Internetseite abrufbaren AGB in der jeweiligen Fassung, ohne dass ein gesonderter Hinweis hinsichtlich einer Änderung erfolgt.

  • 2 Beschreibungen der Events

Die Beschreibung eines Events auf der Teambuilding Firmenevents Internetseite ist zum Zeitpunkt ihrer Einstellung auf der Teambuilding Firmenevents Internetseite korrekt. Der Inhalt des Events kann jedoch geringfügigen Änderungen unterliegen.

Teambuilding Firmenevents bemüht sich, diese Änderungen in der allgemeinen Beschreibung des Events auf der Teambuilding Firmenevents Internetseite zu aktualisieren.

Die im Zusammenhang mit den jeweiligen Events verwendeten Fotographien dienen lediglich der Beschreibung des jeweiligen Events. Die Abbildungen der Fahrzeuge, Flugzeuge und Orte u. ä. sind daher unverbindlich und können variieren.

Die Zeitangaben hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Events dienen lediglich als Anhaltspunkt für den Zeitraum, den Sie im Zusammenhang mit dem jeweiligen Event verbringen werden. Die Events verbringen Sie eventuell mit anderen Teilnehmern beim entsprechenden Event. Es ist insofern mit Wartezeiten zu rechnen. Die auf Teambuilding Firmenevents Internetseite erfolgten Zeitangaben sind daher unverbindlich und können variieren.

  • 3 Leistungen

Die Agentur Teambuilding Firmenevents, Inhaberin Mariya Bräuer, bietet eine Vielzahl an Leistungen an: Buchung Erlebnisse und Events, sowie Vermietung und Vermittlung von Dekorationen, Technik.

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das entsprechende Angebot an den Kunden, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung hierfür festgehalten werden. Alle Angebote der Agentur Teambuilding Firmenevents sind freibleibend.

Mit der Unterzeichnung des schriftlichen Angebotes innerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebotes kommt der Vertrag zustande.

Änderungswünsche des Kunden bezüglich der vertraglichen Leistung bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für Nebenabreden.

  • 4 Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Events von dem vereinbarten Inhalt des Events, die nach Buchung des Events und Unterzeichnung des Angebotes notwendig werden, erfolgen nur, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Events nicht beeinträchtigen.

Eine Änderung eines Events wird Ihnen unverzüglich nach Kenntniserlangung durch Teambuilding Firmenevents mitgeteilt.

  • Nutzung und Rückgabe der Mietgegenstände

Die Mietgegenstände werden vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand vermietet und sind vom Kunden in demselben Zustand zum vereinbarten Zeitraum zurückzugeben. Der Kunde ist zur pfleglichen und schonenden Behandlung der Mietsache verpflichtet. Eine Überlassung an Dritte, insbesondere eine Weiter- oder Untervermietung, ist nicht gestattet.

Die Pflicht zur Rückgabe bezieht sich auch auf defekte Mietgegenstände. Andernfalls hat der Kunde die Kosten der defekten Mietgegenstände zu ersetzen. Die bloße Rück- bzw. Entgegennahme gilt nicht als Anerkennung der Vollständigkeit und des korrekten Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.

  • 6 Preise

Die auf der Internetseite der Agentur Teambuilding Firmenevents / Mariya Bräuer sowie im Angebot vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern.

Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Teambuilding Firmenevents anerkannt sind.

  • 7 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Event / Witterungsbedingungen

Die Teilnahme an einem Event kann die Erfüllung von persönlichen Voraussetzungen erfordern (z.B. Alter, Gesundheitszustand, Gewicht). Die Voraussetzungen ergeben sich aus der Beschreibung des jeweiligen Events auf der Teambuilding Firmenevents Internetseite. Nach erfolgter Buchung sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie oder die entsprechende Person, die an dem bestimmten Event teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Buchungspreises ist im Falle der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen. Sämtliche Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der Beschreibung auf der Teambuilding Firmenevents Internetseite. Teambuilding Firmenevents bittet Sie, diese Bestimmungen sorgfältig durchzulesen.

Aus der Beschreibung des jeweiligen Events auf der Teambuilding Firmenevents Internetseite werden Sie entsprechend darüber informiert, ob die Teilnahme an einem Event von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist. In einem solchen Falle obliegt es Ihnen, die Witterungsverhältnisse beim Veranstalter am Tag der Teilnahme am Event zu erfragen.

  • 8 Verfügbarkeit

Die Teilnahme an den Events hängt von der Verfügbarkeit ab. Die aktuellen Termine erfahren Sie über Teambuilding Firmenevents, Mobil.: +49151-26106093. Wir empfehlen, die Buchung der Teilnahme mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vorzunehmen. Die Buchung der Teilnahme gilt erst mit Empfang der schriftlichen Reservierungsbestätigung als erfolgt. Teambuilding Firmenevents empfiehlt, Reise- und Unterkunftsbuchungen erst nach Erhalt der Reservierungsbestätigung vorzunehmen. Sollten Sie ein gebuchtes Event nicht antreten, kommt Teambuilding Firmenevents nicht für den Ersatz vorgenannter Kosten auf.

  • 9 Ausfall

Sofern bei einem Event ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person, die zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung oder Person am Tag der Teilnahme am Event nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung des Events, auch kurzfristig, abzusagen.

  • 10 Haftung für Schäden

Die Haftung von Teambuilding Firmenevents für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§286 BGB).

Insoweit haftet Teambuilding Firmenevents für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

  • 11 Rücktritt von Kunde / Stornierung

Bei einer Stornierung/Kündigung durch den Kunden eines nach Kundenwunsch entwickelten und gestalteten Events, berechnet Teambuilding Firmenevents folgende Gebühren:

– bereits angefallene Kosten in voller und tatsächlicher Höhe,

– Bearbeitungsgebühr für angefallene Planungsstunden für das speziell nach Kundenwunsch entwickelte Event.

Eine Stornierung/Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen.

Der Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • Befürchtungen zu Grunde liegen, dass der Kunde die Mietsache vertragswidrig oder nicht ordnungsgemäß benutzt, wie etwa unerlaubt Veränderungen an dem Mietobjekt vornimmt oder beabsichtigt, diese vorzunehmen oder die Mietsache ins Ausland zu verbringen beabsichtigt.
  • Zu befürchten ist, dass der Kunde die Rückgabe der Mietsache nicht beabsichtigt.

Sollte eine wirksame Stornierung/Kündigung durch den Kunden erfolgen, ist die Agentur Teambuilding Firmenevents berechtigt, Ersatz für die bis zum Zeitpunkt der Stornierung/Kündigung entstandenen Aufwendungen sowie für den eventuellen Ausfall einer anderweitigen Vermietung als Schadensersatz fordern.

Dieser beläuft sich auf den vereinbarten Gesamtpreis für die Miete und ermäßigt sich wie folgt:

– ab 12 Wochen vor Mietbeginn 50 % des Gesamtpreises

– ab 14 Tage vor Mietbeginn 100 % des Gesamtpreises

Bei Nichtteilnahme an einem Event ohne vorherige Rücktrittserklärung verfällt die gezahlte Vergütung. Die Benennung von Ersatzteilnehmern, die grundsätzlich möglich ist, sofern auch der Ersatzteilnehmer die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann nur bis 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin erfolgen. Abweichungen in den jeweiligen Vertragsbedingungen zum jeweiligen Event gelten vorrangig.

Eine Terminverschiebung / Rücktritt vom Vertrag mit Teambuilding Firmenevents kann nur in Absprache erfolgen.

Bei einer wirksamen Stornierung/Kündigung durch den Kunden, berechnet Teambuilding Firmenevents folgende Gebühren:

– ab 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Gesamtpreises

– ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Gesamtpreises.

  • 12 Gutscheine

Gegenstand des zwischen Ihnen und Teambuilding Firmenevents abgeschlossenen Vertrages ist der Erwerb eines Gutscheines (Der Gutschein muss bei dem Event dem Veranstalter vorgelegt werden).

Der Gutschein berechtigt Sie oder die von Ihnen bestimmte Person zur Buchung des entsprechenden Events zu dem im Gutschein vorgesehenen Preis und zu den einzeln bei der Buchung angeführten Bedingungen.

Eine Barauszahlung eines Gutschein-Gegenwerts ist ausgeschlossen.

Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine beträgt generell drei (1) Jahr, die Preisbindung jedoch 12 Monate ab Ausstellungsdatum.

  • 13 Zahlung und Lieferung

Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang des vollen Buchungspreises an die von Ihnen angegebene Person und Adresse. Je nach gewählter Versandart erfolgt die Auslieferung binnen 1 – 3 Tagen. Lieferfristen verlängern sich bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn Sie etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllen.

Sollte die Lieferung vor Zahlungseingang erfolgen, wegen etwaiger Eilbedürftigkeit, etc., erhalten die Gutscheine erst mit erfolgter Zahlung ihre Gültigkeit.

Bei Verlust, vermutetem Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen wenden Sie sich bitte umgehend an die Teambuilding Firmenevents

Teambuilding Firmenevents
Mariya Bräuer
am Großen Wannsee 60
14109 Berlin
Mobil.: 0151-26106093
E-Mail: info@teambuilding-firmenevents.de
Internet: www.teambuilding-firmenevents.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Gutschein ist zurückzusenden.

Die unverzügliche Mitteilung ist notwendig, um die Sperrung des auf dem Gutschein befindlichen Zugangscodes zu veranlassen. Für die unrechtmäßige Einlösung eines Gutscheins ohne Verlustmeldung übernimmt Teambuilding Firmenevents keine Haftung.

  • 14. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
  1. a) Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren

Bei der Lieferung von Waren gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Teambuilding Firmenevents
Mariya Bräuer
am Großen Wannsee 60
14109 Berlin
Mobil.: 0151-26106093
E-Mail: info@teambuilding-firmenevents.de
Internet: www.teambuilding-firmenevents.de

Ende der Widerrufsbelehrung

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312b Abs. 3 BGB nicht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.

  1. b) Widerrufsrecht bei der Erbringung von Dienstleistungen

Bei der Erbringung von Dienstleistungen gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Teambuilding Firmenevents
Mariya Bräuer
am Großen Wannsee 60
14109 Berlin
Mobil.: 0151-26106093
E-Mail: info@teambuilding-firmenevents.de
Internet: www.teambuilding-firmenevents.de

  1. c) Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312b Abs. 3 BGB nicht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.

  • 15 Rücktritt von Teambuilding Firmenevents

Die Agentur Teambuilding Firmenevents behält sich das Recht vor, vom Kunden gebuchte Veranstaltungen auch kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, insbesondere wenn eine in der Beschreibung des Events angegebenen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Macht die Agentur Teambuilding Firmenevents von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, erwächst dem Kunden kein Entschädigungsanspruch gegenüber der Agentur Teambuilding Firmenevents. Alle der Agentur Teambuilding Firmenevents durch den Rücktritt entstandenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde bleibt zur Zahlung des vereinbarten Preises, mindestens jedoch zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro verpflichtet. Wenn der Rücktritt der Agentur Teambuilding Firmenevents aufgrund von höherer Gewalt zustande kommt, dann entfällt die Zahlung des vereinbarten Mietpreises beziehungsweise der Bearbeitungsgebühr durch den Kunden.

Für den Fall, dass die Agentur Teambuilding Firmenevents aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert ist, behält sich die Agentur Teambuilding Firmenevents außerdem das Recht vor, vom Kunden gebuchte Veranstaltungen oder Lieferungen z.B. bei höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Sturm, Naturkatastrophen) bis zu dem Veranstaltungstag abzusagen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung für die dabei für den Kunden entstanden Kosten, wie z.B. Anfahrtskosten, Unterbringungskosten etc.

  • 16 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die Sie Teambuilding Firmenevents gegenüber abzugeben haben, bedürfen der Schriftform.

  • 17 Teambuilding Firmenevents Schutzrechte

Sie erkennen an, dass die Inhalte der Teambuilding Firmenevents Internetseite Gegenstand von Schutzrechten sind und vertrauliche Informationen enthalten, die durch Rechtsvorschriften, insbesondere diejenigen zum Schutz des geistigen Eigentums, geschützt sind. Sie erkennen weiterhin an, dass Inhalte in der Werbung von Teambuilding Firmenevents auf der Teambuilding Firmenevents Internetseite und Informationen, die Sie auf der Internetseite oder durch Werbeinseraten erhalten, durch Urheberrechte, Marken, Patente oder sonstige Schutzrechte oder Gesetze geschützt sind. Sofern sich Teambuilding Firmenevents damit einverstanden erklärt hat, dürfen Sie Werke, die auf der Teambuilding Firmenevents Internetseite abrufbar sind oder zugänglich gemacht werden, weder ganz noch teilweise ändern, vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen, vertreiben oder umgestalten.

  • 18 Die Nutzung der Teambuilding Firmenevents Internetseite /Gewährleistungsausschluss

Die Nutzung der Teambuilding Firmenevents Internetseite erfolgt auf Ihr eigenes Risiko.

Das Herunterladen oder der sonstige Erhalt von Inhalten im Zusammenhang mit der Teambuilding Firmenevents Internetseite erfolgt auf Ihr eigenes Risiko und Sie sind für Schäden an Ihrem Computersystem, oder sonstigen zur Nutzung verwendeten technischen Geräten für den Verlust von Daten oder für sonstige Schäden aufgrund des Herunterladens von Inhalten oder sonstiger Transaktionen auf der Teambuilding Firmenevents Internetseite allein verantwortlich. Die Haftung von Teambuilding Firmenevents, wenn eine solche ungeachtet der vorstehenden Regelungen aus welchem Rechtsgrund auch immer gegeben sein sollte, beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten im Rahmen der Vertragsverhandlungen beruhen, wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im Übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ratschläge oder Informationen, die Sie im Rahmen der Nutzung der Teambuilding Firmenevents Internetseite erhalten, sei es schriftlich oder mündlich, begründen keinerlei Gewährleistung von Teambuilding Firmenevents, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

  • 19 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort der Geschäftssitz von Teambuilding Firmenevents / Inhaberin Mariya Bräuer.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften in Ihrem Heimatland günstiger sind (Art. 29 EGBGB).

Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Teambuilding Firmenevents / Inhaberin Mariya Bräuer.

  • 20 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Teambuilding Firmenevents / Inhaberin Mariya Bräuer

Stand: April 2025

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